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Unsere allgemeinen Vertragsbedingungen |
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Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der H&P Touristik GmbH, Bonn. Lesen Sie diese deshalb bitte sorgfältig durch.
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Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist nicht Eigentum der H&P Touristik GmbH, Bonn. Die H&P Touristik GmbH
ist deshalb lediglich als Mietvermittler im Namen und auf Rechnung des Wohnungseigentümers tätig. Sie ist
berechtigt und bevollmächtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte für den
Eigentümer abzuwickeln.
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2. Anmeldungen / Buchungen |
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Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie H&P Touristik GmbH, Bonn, verbindlich an, einen Mietvertrag über die
vorgesehene Wohnung abzuschließen. Ihre Anmeldung kann sowohl mündlich (persönlich oder telefonisch) als auch schriftlich
(Brief, Fax, E-Mail, Internet) erfolgen. Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen
Buchungsbestätigung durch H&P Touristik GmbH und dem Eingang der gegebenenfalls von Ihnen zu
leistenden Anzahlung auf unserem Konto zustande. Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist
können Ihre Ansprüche aus dem Mietvertrag endgültig erlöschen. Sollte Ihnen unsere Buchungsbestätigung nicht
innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Anmeldung vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unsere
Buchungszentrale in Bonn. Auch fernmündliche Mietverträge bedürfen der schriftlichen Buchungsbestätigung. Dies gilt nicht,
wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und eine schriftliche Bestätigung aus
zeitlichen Gründen nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall wird auch der fernmündliche Vertrag für beide Seiten
verbindlich.
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Diese Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bis zur Übermittlung
Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen möglich sind, die wir uns deshalb
ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsabschluss unterrichten.
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3.1. Kurtaxe/sonstige Abgaben |
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Sofern am Ort der gemieteten Ferienwohnung nach den örtlichen Vorschriften eine Kurtaxe oder eine sonstige
Abgabe von den (Ferien-) Gästen zu entrichten ist, ist diese im Mietpreis nicht enthalten und muss von Ihnen vor
Ort gesondert bezahlt werden.
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Für jede Buchung, die nicht „online“ erfolgt, berechnen wir eine einmalige Buchungsgebühr in Höhe von
12,00 EURO.
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Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung durch uns mitgebracht werden. Andernfalls kann
der Einzug mit dem Haustier durch uns oder unsere Mitarbeiter vor Ort verweigert werden.
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Werden auf Ihren Wunsch Änderungen des Mietvertrages (z.B. Mietzeit, Personenzahl etc.) durchgeführt, so wird
hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,00 EURO pauschal berechnet. Mehrere gleichzeitig gewünschte
Änderungen lösen diesen Betrag nur einmal aus. Im übrigen sind Änderungen der Buchung jederzeit möglich,
bedürfen aber unbedingt unserer Bestätigung.
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Bei Erhalt des Mietvertrages, der zugleich Rechnung ist, werden 20 % des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch
50,00 EURO als Anzahlung fällig. Der Restmietpreis muss bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto
der H&P Touristik GmbH, Bonn, eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 4-Wochen-Frist wird der
Gesamtmietpreis sofort fällig. Vor Zahlungen wird ein Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß
§ 651 k BGB ausgestellt.
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Trotz aller Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Grund zu Reklamationen besteht.
Diese müssen unverzüglich dem/den Mitarbeiter/n in dem für das Mietobjekt zuständigen Vermietungsbüro der
H&P Touristik GmbH zugeleitet werden. Sollte es uns im Falle einer berechtigten Reklamation nicht möglich sein,
das Problem in angemessener Frist zu beheben, können Sie Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des
Mietvertrages geltend machen. Dies muss schriftlich, gerichtet an die H&P-Touristik GmbH, Bonn, geschehen. Nach
Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an
der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Für die Verjährung aller Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erfüllung des Mietvertrages durch die Vermieterseite wird eine Frist von 1 Jahr vereinbart. Diese Frist beginnt mit
dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes.
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Kann der Mieter aus zwingenden Gründen die angemietete Ferienwohnung nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so
steht ihm bis zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung ist jedoch,
dass diese Absicht spätestens am Tage vor dem Mietbeginn der H&P Touristik GmbH unter genauer Angabe des
Ersatzmieters (Name, Anschrift, Personenzahl) mitgeteilt wird. Die H&P Touristik GmbH kann dem Wechsel des
Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn
gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
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Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall wird sich die H&P Touristik
GmbH, Bonn, bemühen, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Gelingt dies jedoch nicht, haben Sie eine
angemessene Entschädigung (Rücktrittsgebühren) gemäß nachfolgender Aufstellung zu entrichten. Bei Buchung des
verbesserten Reiserücktritts (siehe 9.1) fallen keine Rücktrittsgebühren an.
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Rücktrittsfristen
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Rücktrittsgebühren
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verbesserter Reiserücktritt
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bis 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung:
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kostenlos
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kostenlos
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bis 45 Tage vor Mietbeginn
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20 % der Gesamtmiete
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kostenlos
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ab 44 Tage vor Mietbeginn
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50 % der Gesamtmiete
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kostenlos
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ab 21 Tage vor Mietbeginn
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80 % der Gesamtmiete
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kostenlos
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Für jeden Rücktritt wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EURO berechnet, die auf die
vorgenannten Sätze angerechnet wird.
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9.1. verbesserter Reiserücktritt |
Der verbesserte Reiserücktritt kann nur unmittelbar mit der Buchung abgeschlossen werden und wird mit einem
Zuschlag von 4% der Gesamtmiete berechnet. Bei Rücktritt vom Mietvertrag aus wichtigem Grund erhalten Sie
100% des Mietpreises und den gezahltem Zuschlag von 4% in Form eines Gutscheins zurück. Sie bezahlen deshalb
nur die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EURO. Der Gutschein kann zu einem späteren Zeitpunkt in
derselben oder einer vergleichbaren Ferienunterkunft im Ort eingelöst werden. Ferner besteht die Möglichkeit, den
Gutschein an einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall muss die Weitergabe an einen Dritten schriftlich bei der H&P
Touristik GmbH angezeigt werden.
Als wichtige Gründe im Rahmen des verbesserten Reiserücktritts gelten:
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Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Mieters oder eines im Haushalt des Mieters
wohnenden nahen Familienangehörigen
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Schäden am bewohnten Eigentum des Mieters infolge von Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher
Straftat eines Dritten
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unerwartete Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mieters oder eines mitreisenden Familienangehörigen durch
den Arbeitgeber
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Wiedereinstellung des Mieters oder eines mitreisenden Familienangehörigen nach Arbeitslosigkeit
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ein Unfall während der Anreise, sofern das Auto dadurch nicht mehr fahrbereit ist
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Es bleibt Ihnen stets der Nachweis vorbehalten, dass uns und/oder dem Vermieter kein oder nur ein geringerer
Schaden entstanden ist.
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Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in beiderseitigem Interesse immer schriftlich erfolgen.
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11. Aufhebung des Reisevertrages |
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Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen)
unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so werden wir von unserer
vertraglichen Verpflichtung frei. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu.
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H&P Touristik GmbH, Bonn, ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt
geworden sind, an den Wohnungseigentümer weiterzuleiten. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, ist an uns
ein schriftlicher Widerspruch zu erklären.
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Sollte es sich unvorhergesehen ergeben, dass während der Mietzeit innerhalb oder in unmittelbarerer Nähe der
Ferienanlage, in der die gemietete Wohnung liegt, zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen
könnte, wird der Mieter davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Die H&P Touristik GmbH, Bonn, ist gehalten,
Störungen für den Mieter soweit irgendmöglich zu verhindern. Gelingt dies allerdings nicht oder nicht vollständig,
so stehen dem Mieter Schadenersatzansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von H&P-
Touristik GmbH zu.
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14. Ausfall von Freizeitanlagen |
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Der Ausfall einzelner Freizeitanlagen (z.B. Schwimmbad, Spielzimmer etc.) berechtigt nicht zur Rückforderung bzw.
Teilrückforderung der Miete, es sei denn, der Ausfall ist von H&P Touristik GmbH oder dem vermietenden
Eigentümer zu vertreten. H&P Touristik GmbH ist gehalten, den Ausfall unverzüglich zu beseitigen.
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15. Allgemeine Verpflichtungen |
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Der Mieter ist verpflichtet, sich an die in dem jeweiligen Haus oder der jeweiligen Ferienanlage geltende
Hausordnung zu halten. Die Hausordnung ist in der Regel ausgehängt, jedenfalls aber in dem örtlichen Vermietungsbüro
einzusehen. Nachhaltiges schuldhaftes Übertreten der Hausordnung berechtigt H&P Touristik GmbH, den Rücktritt
vom Mietvertrag zu erklären und einen sofortigen Verweis aus der Wohnung und/oder der Ferienanlage
auszusprechen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schadenersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem Mieter in diesem Fall
nicht zu.
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16. Auszug aus der Hausordnung |
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Die Endreinigung wird ausschließlich durch Personal der H&P Touristik GmbH ausgeführt. Es wird erwartet, dass der
Mieter zum Mietende die Bettwäsche abzieht, die Decken faltet, Mülleimer leert und den Müll an der dafür
vorgesehenen Stelle entsorgt sowie Geschirr, Besteck, Töpfe, Herd, Kühlschrank und Bad sauber zurücklässt. Der Mieter
hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, während der Mietzeit etwa entstehende Mängel oder
Schäden sofort im örtlichen Vermietungsbüro der H&P Touristik GmbH zu melden.
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Die H&P Touristik GmbH, Bonn, ist berechtigt, vom Mieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 EURO zu
verlangen. Die Sicherheit ist bei Anreise im örtlichen Vermietungsbüro in bar zu hinterlegen und wird bei der
Abreise zurückbezahlt, soweit keine vom Mieter zu verantwortenden Schäden am Mietobjekt oder sonstige
Forderungen der H&P Touristik GmbH, Bonn, bzw. des vertretenden Eigentümers vorliegen. Bei Vorliegen solcher Schäden
oder Bestehen von Forderungen ist die H&P Touristik GmbH zur Aufrechnung mit der Sicherheitsleistung berechtigt.
Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung bei Mietende gilt grundsätzlich nicht als Verzicht auf die Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen seitens des Eigentümers oder H&P Touristik GmbH, sofern sich nachträglich noch
vom Mieter zu verantwortende Schäden am Mietobjekt herausstellen.
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Offensichtliche Schreib- und/oder Druckfehler in diesem Vertrag oder den allgemeinen Vertragsbedingungen
verpflichten die Vertragspartner nicht. Dies gilt insbesondere für Preisangaben. Verbindlich ist insoweit allein die
Buchungsbestätigung der H&P Touristik GmbH, Bonn.
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H&P Touristik Gesellschaft zur Vermietung und Verwaltung von Ferienanlagen mbH
Borsigallee 8 - 10 - 53125 Bonn
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